Bitte beachten Sie:
Urlaub Dr.Ulf Schmidt 04.-08.11.2024
Liebe Patient*innen wir freuen uns Sie in der Praxis begrüßen zu dürfen.
Unsere Hausarztpraxis (Dr. med. Niels Schmidt, Dr. med. Ulf Schmidt, Dr. med. Manfred Gerhardt, Sarah Schmidt) ist unter der Telefonnummer 02933 / 1331 erreichbar. Bitte nutzen Sie auch das Angebot den Kontakt zu uns per E-mail oder digitalen Formularen auf dieser Website herzustellen. Wir versuchen zeitnah zu antworten und Ihnen weiterzuhelfen.
01/2024 - DER WEG ZUM DIGITALEN - IMPFPASS, WIR NUTZEN NEUE SOFTWARE
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wir nutzen ein neues Programm zur Digitalisierung der Impfpässe mit dem Ziel weiterhin stets evidenzbasiert und gemäß der aktuellen Leitlinien zu arbeiten. Wir bieten Ihnen an Ihren Papier-Impfpass einzulesen um entsprechend so die Auswertung der bisher erfolgten Impfungen schnell und unkompliziert vornehmen zu können. Die Beratung kann zum Beispiel mit einem Ausdruck der in Zukunft anstehenden Impfungen verbessert werden. Ihr Impfschutz liegt uns am Herzen !
Der Eintrag in den Papierimpfass erfolgt weiterhin wie gehabt. Dies ist das verbindliche Dokument.
11/2023 - NEUE MITARBEITERIN
Seit November 2023 dürfen wir Ezgi Keskin als Auszubildende für den Beruf der MFA im Team begrüßen. Wir wünschen Ihr einen guten Start !
10/20203 - NEUE MITARBEITERIN
Ab dem 23.10.2023 begrüßen wir Frau Lena Trapp als erfahrene MFA in unserer Praxis. Wir freuen uns sehr über die Verstärkung des Teams und wünschen Ihr alles Gute.
10/2023 - CORONA IMPFUNG 2023
Die Impfungen stehen in unserer Praxis zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit ohne Termin ab 09:30 Uhr morgens zu den regulären Sprechzeiten für eine Impfung zu uns zu kommen. Wir beraten Sie gerne persönlich bzgl. ggf. der bestehenden Notwendigkeit (z.B. älter als 60 Jahre, Vorerkrankungen).
Die Corona Impfung kann zeitgleich mit der Grippe Impfung erfolgten.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen an.
08/2023 - Der DIGITALE TELEFONASSISTENT
Seit August unterstützt uns Aaron, der digitale Telefonassistent.
Wir möchten hiermit unsere telefonische Kommunikation für unsere Patient*innen verbessern.
Als Anrufer*in haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen telefonisch zu nennen. Das Praxisteam meldet sich persönlich über einen Rückruf bei Bedarf zurück.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne persönlich an.
08/2023 - NEUE MITARBEITERIN IM TEAM
Seit dem 1. August 2023 ist Sarah Schmidt als Assistenzärztin in Weiterbildung in unserem Team. Wir wünschen Ihr viel Erfolg.
PRAXISSCHLIEßTAGE 2024
Geschlossen ist unsere Praxis (Stand 01/2024) an folgenden Werktagen:
Freitag der 10.05.2024
Freitag der 31.05.2024
Freitag der 04.10.2024
Montag der 23.12.2024, Freitag der 27.12.2024 und Montag der 30.12.2024
Wenn Sie ein E-Rezept wünschen, müssen Sie dies bitte dem Praxisteam vor Erstellen des Rezeptes mitteilen.
Ein E-Rezept bedeutet, dass Sie keinen Papierausdruck des Rezeptes bekommen, sondern das Medikament über das Vorzeigen der Krankenkassenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. Das E-Rezept muss jedoch ärztlicherseits vorangehend freigegeben und bestätigt werden.
Voraussetzung für die Ausstellung von Rezepten ist, dass Sie uns beim erstmaligen Kontakt in jedem Quartal die Versichertenkarte vorlegen müssen. Daraufhin können wir bei entsprechender Indikation (E-) Rezepte ausstellen. Diese lösen Sie dann mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl ein.
Ein neues Quartal beginnt jeweils zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. jeden Jahres.
Bei dem Bestellen von Wiederholungsrezepten und nach Einlesen der Versichertenkarte pro Quartal können wir diese Wiederholungsrezepte auch als E-Rezept ausstellen. Diese Wiederholungsrezepte können am nächsten Werktag, folgend des Eingangs der Rezeptbestellung, in der Apotheke eingelöst werden. Bitte beachten Sie, dass bei Rezeptbestellungen am Wochenende die Abholung der Medikation in der Apotheke ab dem Dienstag einer regulären Woche, bzw. dem 2. Werktag der Woche möglich ist.
Bei Folgerezepten einer Dauermedikation ist dann ein persönliches Aufsuchen der Praxis nicht erforderlich. Bitte beachten Sie auch hier, dass zwingend das Einlesen der Karte zum Quartalsbeginn notwendig ist. Eine regelmäßige persönliche ärztliche Vorstellung und ggf. Untersuchungsbefunde sind Vorraussetzung für die Erstellung von Folgerezepten über einen längeren Zeitraum.
Verordnungen über Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, Verordnungen von Hilfsmitteln oder "grüne Rezepte" erfolgen aktuell noch nicht über ein E-Rezept. Hier müssen Sie weiterhin das "Papier-Rezept" in der Praxis abholen.