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Das (E-)Rezept

Wenn Sie ein E-Rezept wünschen, müssen Sie dies bitte dem Praxisteam vor Erstellen des Rezeptes mitteilen.

Ein E-Rezept bedeutet, dass Sie keinen Papierausdruck des Rezeptes bekommen, sondern das Medikament über das Vorzeigen der Krankenkassenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. Das E-Rezept muss jedoch ärztlicherseits vorangehend freigegeben und bestätigt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung von Rezepten ist, dass Sie uns beim erstmaligen Kontakt in jedem Quartal die Versichertenkarte vorlegen müssen. Daraufhin können wir bei entsprechender Indikation (E-) Rezepte ausstellen. Diese lösen Sie dann mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl ein.

Ein neues Quartal beginnt jeweils zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. jeden Jahres.

Bei dem Bestellen von Wiederholungsrezepten und nach Einlesen der Versichertenkarte pro Quartal können wir diese Wiederholungsrezepte auch als E-Rezept ausstellen. Diese Wiederholungsrezepte können am nächsten Werktag, folgend des Eingangs der Rezeptbestellung, in der Apotheke eingelöst werden. Bitte beachten Sie, dass bei Rezeptbestellungen am Wochenende die Abholung der Medikation in der Apotheke ab dem Dienstag einer regulären Woche, bzw. dem 2. Werktag der Woche möglich ist.

Bei Folgerezepten einer Dauermedikation ist dann ein persönliches Aufsuchen der Praxis nicht erforderlich. Bitte beachten Sie auch hier, dass zwingend das Einlesen der Karte zum Quartalsbeginn notwendig ist. Eine regelmäßige persönliche ärztliche Vorstellung und ggf. Untersuchungsbefunde sind Vorraussetzung für die Erstellung von Folgerezepten über einen längeren Zeitraum.

Verordnungen über Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, Verordnungen von Hilfsmitteln oder "grüne Rezepte" erfolgen aktuell noch nicht über ein E-Rezept. Hier müssen Sie weiterhin das "Papier-Rezept" in der Praxis abholen.

 

Adresse

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Dr. med. Niels Schmidt
Röhre 8
59846 Sundern
info@praxis-schmidt-sundern.de

Öffnungszeiten

Mo:  07:30 - 11:30 Uhr
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Di:  07:30 - 11:30 Uhr
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